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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - L 18 R 925/11 B   

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https://dejure.org/2012,11195
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - L 18 R 925/11 B (https://dejure.org/2012,11195)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.06.2012 - L 18 R 925/11 B (https://dejure.org/2012,11195)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - L 18 R 925/11 B (https://dejure.org/2012,11195)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - L 18 R 925/11
    Für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht genügt bereits, dass eine reale - d.h. nicht ganz entfernt liegende - Möglichkeit des Obsiegens deshalb besteht, weil vor der abschließenden Beantwortung der streiterheblichen Fragen weitere Ermittlungen von Amts wegen geboten sind (vgl dazu Bundesverfassungsgericht(BVerfG), Beschluss vom 20.02.2002, Aktenzeichen (Az) 1 BvR 1450/00, Beschluss vom 29.09.2004, Az 1 BvR 1281/04 = NJW-RR 2005, 140ff und Beschluss vom 19.02.2008, Az 1 BvR 1807/07 = NJW 2008, 1060ff).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - L 18 R 925/11
    Für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht genügt bereits, dass eine reale - d.h. nicht ganz entfernt liegende - Möglichkeit des Obsiegens deshalb besteht, weil vor der abschließenden Beantwortung der streiterheblichen Fragen weitere Ermittlungen von Amts wegen geboten sind (vgl dazu Bundesverfassungsgericht(BVerfG), Beschluss vom 20.02.2002, Aktenzeichen (Az) 1 BvR 1450/00, Beschluss vom 29.09.2004, Az 1 BvR 1281/04 = NJW-RR 2005, 140ff und Beschluss vom 19.02.2008, Az 1 BvR 1807/07 = NJW 2008, 1060ff).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - L 18 R 925/11
    Für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht genügt bereits, dass eine reale - d.h. nicht ganz entfernt liegende - Möglichkeit des Obsiegens deshalb besteht, weil vor der abschließenden Beantwortung der streiterheblichen Fragen weitere Ermittlungen von Amts wegen geboten sind (vgl dazu Bundesverfassungsgericht(BVerfG), Beschluss vom 20.02.2002, Aktenzeichen (Az) 1 BvR 1450/00, Beschluss vom 29.09.2004, Az 1 BvR 1281/04 = NJW-RR 2005, 140ff und Beschluss vom 19.02.2008, Az 1 BvR 1807/07 = NJW 2008, 1060ff).
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